Der Kanton Zürich hat im Zusammenhang mit der Publikation der Spitalliste für die öffentlichen und privaten Spitäler im Kanton Richtlinien erlassen. Die Zeit zwischen dem Entscheid zur Sectio und der Extraktion des Kindes darf 15 Minuten nicht überschreiten. Einige andere Kantone sind dem Beispiel von Zürich gefolgt und haben ebenfalls Zeitlimiten definiert (10 Minuten bis zur Ankunft im Spital und 10 Minuten bis zur Extraktion des Kindes). Der Kanton Zürich hat weder gynécologie suisse, die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), noch die Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie und Anästhesiologie in die Entscheidfindung miteinbezogen.
Der Vorstand von gynécologie suisse hat eine ad hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Dr. med René Hornung, Chefarzt der Frauenklinik am Kantonsspital St. Gallen, eingesetzt, die nach intensivem Literaturstudium folgende Empfehlungen formuliert hat:
- Das Auftreten erster Anzeichen einer akuten fetalen Gefährdung bis zur fetalen Schädigung ist ein kontinuierlicher Prozess, was die Definition eines für Mutter und Kind sicheren Zeitintervalls zwischen Alarmierung und Entbindung verunmöglicht. Bei Schwangerschaften mit niedrigem Risikoprofil dürfen bei Auftreten einer akuten fetalen Gefährdung von der Alarmierung des Arztes mit Facharztreife bis zur Entbindung des Kindes 30 Minuten nicht überschritten werden.
- Bei Risikoschwangerschaften oder Geburten mit Warnzeichen müssen substanziell kürzere Alarmierungs-Entbindungszeiten erreicht werden. Schwangerschaften mit hohem Risikoprofil dürfen nur in Kliniken mit entsprechender Ausstattung an Personal und Infrastruktur betreut werden.
- Notfallabläufe sollen für jede Klinik definiert und zyklisch eingeübt werden.
Diese Empfehlungen basieren auf den Empfehlungen verschiedener anderer, europäischer und internationaler Fachgesellschaften.
Unser Vorschlag wurde der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie und der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie im Sinne einer Vernehmlassung zugestellt. Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesie, Dr. Cassina, hat mit Schreiben vom 9.3.2012 mitgeteilt, dass die Gesellschaft diese Empfehlungen uneingeschränkt unterstützt und sie allen ihren Mitgliedern zur Kenntnis bringen wird. Die Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie ist zur Zeit noch ausstehend.
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