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Das Beratungsgespräch vor einem Schwangerschaftsabbruch

Die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch befreit Frauen und Ärzte und Ärztinnen aus einer strafrechtlich definierten Beurteilung und Indikationsstellung, die häufig sehr schwierig und teilweise willkürlich war. Nichtsdestotrotz bleibt der Arzt/die Ärztin bei Missachtung der gesetzlichen Einschränkungen gemäß Artikel 119 strafbar. Das neue Gesetz fordert ein präoperatives Beratungsgespräch, dessen Inhalte und Qualität nicht näher definiert sind. Aus diesem Grund erachtete es der Zentralvorstand der FMH als notwendig, im Interesse der Qualitätssicherung das hier vorliegende Manual der Ärzteschaft landesweit zur Verfügung zu stellen. Es wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung für gynäkologische Sozialmedizin und Psychosomatik des Frauenspitals Basel, die von Herrn Professor Johannes Bitzer geleitet wird, erstellt.

Die gesamtschweizerische Anwendung des Manuals hat zum Ziel, der Öffentlichkeit und speziell den betroffenen Frauen die Sicherheit zu vermitteln, dass sie überall nach den gleichen Qualitätskriterien empfangen und beurteilt zu werden. Das Manual soll dazu dienen, Ärztinnen und Ärzten beim Gespräch mit Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden und/oder sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, eine Orientierung im Hinblick auf Inhalte und Gesprächsführung zu geben. Die darin festgehaltenen Aspekte entsprechen der Praxisbezogenen Sorgfaltspflicht, wie sie in diesem heiklen Themenbereich geboten ist. Es stellt kein "Kochbuch" mit Rezepten dar. Hingegen soll es die grundlegenden Fragen und Problemstellungen veranschaulichen . Das wird an einem Beispiel der Gesprächsführung (bei vielen möglichen Wegen) aufgezeigt.

Alle weiteren, im Gesetz festgeschriebenen Materialien, die den betroffenen Frauen ausgehändigt werden sollen, werden durch die kantonalen Gesundheitsbehörden erarbeitet und den Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Adressen von Beratungsstellen sowohl zum Schwangerschaftsabbruch als auch zur Hilfestellung beim Wunsch, die ungeplante Schwangerschaft dennoch auszutragen oder bei der Variante, das Kind nach der Geburt zur Adoption zu geben.

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