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ACHTUNG
Basisexamen
Gemäss Weiterbildungsordnung der FMH wird ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom für die Zulassung benötigt. Falls Sie die schweizer Anerkennung noch nicht beantragt haben, finden Sie alle nötigen Informationen auf der
Webseite des BAG.
Facharztexamen 2. Teil
Kandidatinnen und Kandidaten, die den Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe gemäss altem Reglement vom 1. Januar 2002 erwerben wollen, müssen die gesamte Weiterbildung (inklusive Operationskatalog und Blockkurse) bis spätestens 30. Juni 2013 abgeschlossen haben. Das heisst dass alle Kandidaten die nach altem Reglement 2002 den Facharzttitel erwerben wollen die gesamte Weiterbildungszeit (1 Fremdjahr und 5 fachspezifische Jahre) bis zum 30.06.13 absolviert haben müssen. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es keine, da die Übergangsbestimmungen mit einer Übergangszeit von 5 Jahren seit Inkrafttreten des neuen Weiterbildungsprogramms vom 1.7.2008 sehr grosszügig angesetzt wurden. Einzig die Prüfung kann nach dem 30.6.2013 abgelegt werden.
Basisexamen / Facharztexamen 1. Teil
► Anmeldung ab August 2013
► Datum: 30.11.2013
► Ort: Bern, Inselspital
► Gebühren: 500.- CHF
► Anmeldeschluss: 18. Oktober 2013
Folgende Beschreibung führt Sie zu den Informationen über die Zulassung, Absolvierung und Anmeldung der Weiterbildung zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe.