Aktuell:

Wichtige Information der SGGG im Zusammenhang mit der Pille Diane 35 und den Generika derselben Wirkstoffe

Ovulationshemmer mit Cyproteronacetat (CPA; Diane 35 und ihre Generika) werden seit Jahrzehnten weltweit und in millionenfacher Anwendung eingesetzt. Seit längerem ist bekannt, dass diese Ovulationshemmer ein etwas höheres thromboembolische Risiko aufweisen als Ovulationshemmer mit einem Gestagen der 2. Generation (v.a. Levonorgestrel), welche jedoch Androgenisierungssymptome verstärken können. CPA-haltige Ovulationshemmer, allenfalls in Kombination mit reinem CPA, werden nach entsprechender Vorabklärung und Risikoabwägung verschrieben, wenn eine Patientin unter ansonsten nicht oder ungenügend therapierbaren Androgenisierungserscheinungen leidet. Meist sind dies Akne oder Hirsutismus. Der alleinige Wunsch nach Kontrazeption ist keine Indikation für einen CPA-haltigen Ovulationshemmer. Im Übrigen verweist die SGGG auf den Expertenbrief Nr. 35, der nach wie vor Gültigkeit hat.
 

Nicht invasiver Pränataltest (Praenatest®)

In den Medien wurde in den vergangenen Wochen berichtet über die Einführung des nicht invasiven Tests Praenatest®, der das Vorliegen einer Trisomie 21 beim ungeborenen Kind untersucht. Die Akademie für fetomaternale Medizin hat im Auftrag des Vorstands in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Genetik eine Information zusammengestellt für die schwangeren Frauen und für die Ärztinnen und Ärzte.

Resolution vom 2. Juni 2012 zur Fristenregelung

Wir tolerieren keine Rückschritte !
Angesichts politischer Angriffe auf die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eine verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen unterzeichnen die nachstehenden Organisationen folgende Resolution: Download PDF

Minimalanforderungen für die Durchführung einer Notfallsectio

Der Kanton Zürich hat im Zusammenhang mit der Publikation der Spitalliste für die öffentlichen und privaten Spitäler im Kanton Richtlinien erlassen. Die Zeit zwischen dem Entscheid zur Sectio und der Extraktion des Kindes darf 15 Minuten nicht überschreiten. Einige andere Kantone sind dem Beispiel von Zürich gefolgt und haben ebenfalls Zeitlimiten definiert (10 Minuten bis zur Ankunft im Spital und 10 Minuten bis zur Extraktion des Kindes). Der Kanton Zürich hat weder gynécologie suisse, die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), noch die Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie und Anästhesiologie in die Entscheidfindung miteinbezogen.

Der Vorstand von gynécologie suisse hat eine ad hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Dr. med René Hornung, Chefarzt der Frauenklinik am Kantonsspital St. Gallen, eingesetzt, die nach intensivem Literaturstudium folgende Empfehlungen formuliert hat:

  • Das Auftreten erster Anzeichen einer akuten fetalen Gefährdung bis zur fetalen Schädigung ist ein kontinuierlicher Prozess, was die Definition eines für Mutter und Kind sicheren Zeitintervalls zwischen Alarmierung und Entbindung verunmöglicht. Bei Schwangerschaften mit niedrigem Risikoprofil dürfen bei Auftreten einer akuten fetalen Gefährdung von der Alarmierung des Arztes mit Facharztreife bis zur Entbindung des Kindes 30 Minuten nicht überschritten werden.
     
  • Bei Risikoschwangerschaften oder Geburten mit Warnzeichen müssen substanziell kürzere Alarmierungs-Entbindungszeiten erreicht werden. Schwangerschaften mit hohem Risikoprofil dürfen nur in Kliniken mit entsprechender Ausstattung an Personal und Infrastruktur betreut werden.
     
  • Notfallabläufe sollen für jede Klinik definiert und zyklisch eingeübt werden.

Diese Empfehlungen basieren auf den Empfehlungen verschiedener anderer, europäischer und internationaler Fachgesellschaften.

Unser Vorschlag wurde der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie und der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie im Sinne einer Vernehmlassung zugestellt. Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesie, Dr. Cassina, hat mit Schreiben vom 9.3.2012 mitgeteilt, dass die Gesellschaft diese Empfehlungen uneingeschränkt unterstützt und sie allen ihren Mitgliedern zur Kenntnis bringen wird. Die Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie ist zur Zeit noch ausstehend.

Literatur PDF

Grippeprävention: Ziele (noch) nicht erreicht

Das Institut für Politikwissenschaft und das Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung (beide Universität Zürich) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit die Kommunikationsstrategie zur Prävention der saisonalen Grippe evaluiert. Der Evaluationsbericht liegt nun vor:

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Informationsblätter

Um Frauen, die sich zur Frauenärztin, zum Frauenarzt in Behandlung begeben, Informationen zu geben über den Verlauf der Untersuchung, hat eine Arbeitsgruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zwei Merkblätter erarbeitet, die als PDF heruntergeladen werden können.

Information für Schwangere

Die vorliegende Broschüre vermittelt Ihnen Informationen zu den sogenannten rückenmarksnahen Anästhesieverfahren.

!Schwanger? Grenzen, Risiken und Auswirkungen der pränatalen Diagnostik

Diese Informationsschrift ist eine Entscheidungshilfe für all jene, die sich angesichts einer Schwangerschaft plötzlich mit neuen, schwierigen Fragen konfrontiert sehen – Fragen, die sich bisher nicht gestellt haben. Oder nur theoretisch – und nun plötzlich ist es konkret.

PDF Download

Die Broschüre kann hier bestellt werden.