Info:

Weiterbildungsprogramm

Das aktuelle Weiterbildungsprogramm wurde von der Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB) am 1. November 2007 genehmigt und per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.

Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis 30. Juni 2013 (inkl. Operationskatalog und Blockkurse) abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach alten Bestimmungen vom 1. Januar 2002 verlangen.

Wer den Facharzttitel Gynäkologie und Geburtshilfe aufgrund des Weiterbildungsprogramms  vom 1. Januar 2002 oder einem früheren Weiterbildungsprogramm erworben hat, erhält den Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe ohne weitere Voraussetzungen.

Die Einbindung in ein Weiterbildungsnetz (Ziffer 5.2) muss bis am 30. Juni 2011 abgeschlossen sein.