Wichtige Information zum Schwerpunktexamen operative Gynäkologie und Geburtshilfe

Inkontinenzoperationen, Prolapsoperationen und Mammaoperationen werden von den Kandidatinnen und Kandidaten welche den operativen Schwerpunkt anstreben, nur schwer erreicht. Neues Ziel ist es, dass Schwerpunkt Anwärter die benignen Befunde des weiblichen Genitales mit hoher Qualität managen können.

In einem ersten Schritt löschen wir die oben genannten Operationen aus dem aktuell gültigen Katalog, in einem zweiten Schritt wird die Verschärfung betreffend Laparoskopien und Hysterektomien erfolgen. Zusätzlich wird das GESEA Zertifikat und das GESEA Diplom gefordert werden.

Dieses zukunftsorientierte Vorgehen wurde vom Vorstand vom SIFW angenommen. 

Das bedeutet nun Folgendes:

Anwärterinnen und Anwärter für den operativen Schwerpunkt, die alle Hysterektomien, Laparoskopien, Hysteroskopien und geburtshilfliche Eingriffe erfüllt haben, können sich für die Prüfung anmelden.

Achtung: Die 80% Regel gilt in dieser Ausnahmesituation nicht!!

Bitte durchgeführte Inkontinenzoperationen, Prolapsoperationen und Mammaeingriffe als anonymisierte Liste beilegen.

Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe

Mit der Weiterbildung für den Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe soll der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die ihn befähigen mit eigener Verantwortung im Spezialgebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe operativ tätig zu sein. Das erweiterte Fachgebiet beinhaltet vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in operativer Behandlung, Nachbehandlung der weiblichen Genitalorgane, inbegriffen Urogynäkologie und Mamma sowie die Betreuung und Durchführung von normalen und pathologischen Geburten, einschliesslich der geburtshilflichen Operationen und der Nachbetreuung post partum.

Anmeldeverfahren Schwerpunktexamen:

Die Schwerpunktprüfung besteht aus einem praktischen und mündlichen Teil.

  • Anmeldefristen beim Sekretariat sind am 31.12. und 30.06. (die genauen Angaben finden Sie hier) Die gleichen Daten gelten für die Einsendung des Dossiers (Adresse siehe unten). 
  • Dauer des mündlichen Teils: 60 - 90 Minuten
  • Gebühren: CHF 3'500.00

Schritt 1: Lesen Sie bitte folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie: Kandidierende ohne eidgenössischen Facharzttitel und Kandidierende mit Antrag auf Anrechnung von Schwerpunkt-spezifischer Weiterbildung an ausländischen Institutionen wenden sich vorgängig an das SIWF für eine Standortbestimmung.

Schritt 2: Melden Sie sich hier zur Prüfung an. Die Prüfungsgebühren von 3'500.00 CHF sind direkt bei der Anmeldung per Kreditkarte zu bezahlen.

Schritt 3:  Senden Sie Ihre Unterlagen gemäss nachstehender Liste und Ihren vollständigen Kontaktangaben auf einem USB-Stick an : 

Dr. med. Franziska Maurer-Marti, Bürgerspital Solothurn, Schöngrünstrasse 42, 4500 Solothurn

WICHTIG: Legen Sie den USB-Stick zwischen zwei Kartonstücke oder schützen Sie ihn mit Polsterfolie, um einen Verlust zu verhindern und schicken Sie ihn unbedingt als eingeschriebene Sendung. Bitte legen Sie einen genügend frankierten und gepolsterten Umschlag für eine eingeschriebene Rücksendung des USB-Sticks bei. Pakete werden nicht angenommen und retourniert. Bei ungenügender Vorfrankierung erfolgt keine Rücksendung des USB-Sticks.

Einsendefrist: Das Dossier muss spätestens am 30.06. resp. 31.12. für das folgende Halbjahr eingereicht werden (siehe oben). Es gilt das Datum des Poststempels. 

Ausserdem: Die vertiefte Weiterbildung dauert 3 Jahre und muss an entsprechend anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert werden. Hier finden Sie die vom SIWF zertifizierten Weiterbildungsstätten. 

In Ihr Dossier gehören:

  • Nachweis des eidgenössischen oder formell durch die MEBEKO anerkannten Arztdiplom
  • E-Logbuch (es muss belegt werden können, dass Sie sich im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung befinden)
  • Anonymisierte Operationsberichte * gemäss Weiterbildungsprogramm (belegt werden müssen aufgrund des verkürzten Anforderungskataloges 100% pro Eingriffsart der numerischen Anforderungen des Operationskataloges)
    (*  Nicht anonymisiert eingesendete Operationsberichte werden mit
    CHF 500.00 sanktioniert. )

Bitte beachten Sie folgende wichtige Information:

Was geht: VTH Operateur 1=1 Eingriff

Was geht: diagn. LSC Operateur 1 = 1 Eingriff, Operative LSC Operateur 2= 1 Eingriff
Was nicht geht: ein 3. Operateur

Es werden folgende Kosten für zusätzlichen administrativen Aufwand verrechnet:

  • CHF 50.00 bei nicht Erfüllen der geforderten 80% - Keine Zulassung - Prüfungsgebühr wird rückerstattet
  • CHF 200.00 bei nicht Erfüllen der geforderten 80% - Keine Zulassung - Unterlagen werden nachgereicht und Dossier muss reevaluiert werden
  • CHF 50.00 nicht korrekt geordnete Dossiers
  • Unvollständige Dossiers werden zurückgewiesen. Bei der Reevaluation wird eine Gebühr von CHF 100.00 für den vermehrten Aufwand erhoben.

Schritt 4:

  • Anmeldung und Dokumente werden nach Anmeldeschluss geprüft.
  • Bei Vollständigkeit des Dossiers erhalten Sie eine Bestätigung.
  • Im Anschluss werden Ihnen Ende August/Ende Februar die Experten schriftlich bekanntgegeben.
  • Lassen Sie den Experten die PowerPoint Präsentation der drei Fälle, welche vorgestellt werden (jeweils max. 10 min pro Fall mit max. 15 Folien), spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin zukommen und senden Sie ihnen Ihren Operationskatalog der letzten 6 Monate zu (Excel-Tabelle mit folgendem Inhalt: Anonymisierter Patientenname / Alter / OP-Indikation / durchgeführte Operation / Komplikationen). Bitte beachten Sie, dass mind. ein gynäkologischer und ein geburtshilflicher Fall präsentiert werden muss.
  • Der Prüfungseingriff muss eine Hysterektomie (bevorzugt laparoskopisch oder vaginal, bei entsprechender Indikation abdominal) sein. Es wird nicht nur das Handwerk der Hysterektomie geprüft, sondern das Fach als Gesamtes. Dazu gehören: Anatomie, Physiologie, medikamentöse Therapien und Diagnostik usw. in Gynäkologie UND Geburtshilfe.

Schritt 5:

  • Nach absolvierter Prüfung wird das Prüfungsprotokoll von der Examenskommission geprüft, was 2-4 Wochen dauert.
  • Das Prüfungsresultat wird Ihnen anschliessend schriftlich eröffnet. Gleichzeitig erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück. 
  • Danach müssen Sie beim SIWF den Schwerpunkt mittels e-Logbuch beantragen.
  • Das Prüfungszulassungsschreiben von Frau Dr. Maurer  sowie die darauf vermerkten fehlenden Unterlagen müssen im E-Logbuch unter «Prüfungen» hochgeladen werden. 
  • Zur rechtskräftigen Prüfung des Dossiers braucht die Titelkommission des SIWF das vollständige Dossier gemäss Weiterbildungsprogramm (inkl. Bestätigung der bestandenen Schwerpunktprüfung, exkl. OP-Berichte). Bitte beachten Sie die Gebührenordnung des SIWF.