Schwerpunkttitel Gynäkologische Senologie

Erste Phase Titelerteilung gemäss Übergangsbestimmungen

Titelanfragen für den Schwerpunkt gynäkologische Senologie nach den Übergangsbestimmungen können in einer ersten Phase gestellt werden von Weiterbildungsstättenleiter/innen, die senologisch tätig sind (Kernteammitglieder und/oder Senior Brustchirurg/innen seit mindestens 3 Jahren) und einen Facharzttitel Gynäkologie und Geburtshilfe haben. Vgl Art 6.3. des Weiterbildungsprogramms

Weitere Informationen zur Gynäkologischen Senologie nach Übergangsbestimmungen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite des SIWF (Merkblatt).