13. März 2023
Erste Phase Titelerteilung gemäss Übergangsbestimmungen
Titelanfragen für den Schwerpunkt gynäkologische Senologie nach den Übergangsbestimmungen können in einer ersten Phase gestellt werden von Weiterbildungsstättenleiter/innen, die senologisch tätig sind (Kernteammitglieder und/oder Senior Brustchirurg/innen seit mindestens 3 Jahren) und einen Facharzttitel Gynäkologie und Geburtshilfe haben. Vgl Art 6.3. des Weiterbildungsprogramms
Weitere Informationen zur Gynäkologischen Senologie nach Übergangsbestimmungen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite des SIWF (Merkblatt).
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