14. März 2023
Im Moment gibt es Unklarheiten betreffend Fortbildungspflicht für Strahlenschutz. Wir entschuldigen uns dafür. Es gab unterschiedliche Informationen dazu und eine Verifizierung war nicht so einfach. Informationen der AGZ zum Thema Strahlenschutzkurs
"Zuweisende Ärztinnen und Ärzte erhalten die Grundlagen des Strahlenschutzes bei der Erlangung ihres Arztdiploms (Anwendungsbereich MA 11) und weisen daher bereits eine anerkannte Ausbildung vor und dürfen die entsprechenden erlaubten Tätigkeiten wahrnehmen. Wie in den FAQ beschrieben, nehmen die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte neu eine Rolle im Strahlenschutz wahr und übernehmen daher Strahlungsschutzaufgaben gegenüber Dritten. Die Fortbildungspflicht der zuweisenden Ärztinnen und Ärzte bezieht sich daher nicht auf die Optimierung der Anwendung, sondern auf die eingeführte Rechtfertigungspflicht - Indikationsstellung. Diese Fortbildungen unterliegen keiner Anerkennungspflicht und werden in den meisten Fällen bereits zusammen mit der ärztlichen Fortbildungspflicht absolviert. Sie können auch im Rahmen eines Selbststudiums absolviert werden."
Autor: Dr. med. Patrick Eppenberger, Strahlenschutzbeauftragter UZH
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