Die Gynäkologie umfasst die Erkennung, Prävention und Behandlung der Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane, deren endokrinen und reproduktiven Funktion sowie der Beschwerden des Klimakteriums, einschliesslich des angrenzenden urogenitalen Bereiches und der Brustdrüse. Die Geburtshilfe umfasst Schwangerschaft und Geburt einschliesslich erforderlicher Operationen und Wochenbettbetreuung sowie die Versorgung des Neugeborenen.
Über http://self-assessment.iml.unibe.ch/ können Sie sich mit dem Passwort "gynTEST" einloggen und im Bereich "Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG)" eine Modellprüfung absolvieren. Dies dient zur Orientierung wie die Prüfungsfragen formal aussehen und auf welche Art und Weise die Fragen formuliert sind. Es dient nicht einer umfassenden Einschätzung des eigenen Wissens und spiegelt auch nicht das (inhaltlich-fachliche) Niveau der Prüfung wider.
Das Basisexamen ist eine schriftliche Multiple Choice-Prüfung, in der innerhalb von 4 Stunden 120 Wahl-Antwortfragen zu beantworten sind. Gemäss Weiterbildungsordnung SIWF und Weiterbildungsprogramm Gynäkologie und Geburtshilfe wird zum Examen nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder ein durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO) anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt.
Falls Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Arztdiploms noch nicht beantragt haben, finden Sie alle nötigen Informationen auf der Webseite der zuständigen Medizinalberufekommisson MEBEKO. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Gesuches ungefähr drei Monate dauern kann.
Anmeldung
Das Schlussexamen besteht aus zwei Teilen: Einer schriftliche Multiple Choice-Prüfung, in der innerhalb von 4 Stunden 120 Wahl-Antwortfragen zu beantworten sind sowie einer strukturierten, mündlich-praktischen Prüfung, die etwa 60-75 Minuten dauert, mit der Präsentation von je einem gynäkologischen und einem geburtshilflichen Fall von 10 Minuten.
Schritt 1: Lesen Sie folgende Unterlagen auf der Hompage des SIWF :
Schritt 2: Melden Sie sich hier zur Prüfung an. Die Prüfungsgebühren von 2'000.00 CHF sind direkt bei der Anmeldung per Kreditkarte zu bezahlen.
Schritt 3: Nach Anmeldung und Bezahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie eine Bestätigung mit der Aufforderung, die Unterlagen gemäss untenstehender Liste einzureichen. Senden Sie Ihr vollständiges Dossier mit Ihren Kontaktangaben (Adresse, E-Mail, Tel. Nr.) , geordnet nach OP-Berichten, Logbuch, Kursbestätigungen auf einem USB-Stick an :
Dr. med. Franziska Maurer-Marti , Bürgerspital Solothurn, Schöngrünstrasse 42, 4500 Solothurn
WICHTIG: legen Sie den USB-Stick zwischen zwei Kartonstücke oder schützen Sie ihn mit Polsterfolie, um einen Verlust zu verhindern und schicken Sie ihn unbedingt als eingeschriebene Sendung. Bitte legen sie einen genügend frankierten und gepolsterten Umschlag für eine eingeschriebene Rücksendung des USB-Sticks bei. Pakete werden nicht angenommen und retourniert.
Einsendefrist: das Dossier muss vor dem 31.07. resp. 31.12. für das folgende Halbjahr eingereicht werden. Es gilt der Poststempel.
Ausserdem: Bitte beachten Sie, dass die Hälfte des Anforderungskataloges an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz erfüllt werden muss. Hier finden Sie die vom SIWF zertifizierten Weiterbildungsstätten für den Facharzt Gynäkologie und Geburtshilfe.
In Ihr Dossier gehören: (gemäss Checkliste)
Für die Zulassung zur Prüfung, müssen mindestens 80% der geforderten Anzahl der Operationen jeder Eingriffsart und der Blockkurse erfüllt sein (siehe WBP Punkt 3.8).
******************* Wichtige Information zum neuen e-Logbuch:
In der neuen Version des e-Logbuch gibt es zurzeit noch ein Defizit, welches erst nächstes Jahr behoben werden kann.
Um die Kontrolle zur Zulassung für Frau Dr. Maurer zu vereinfachen, bitten wir Sie, von den Prozeduren manuell eine Liste zu erstellen, analog dem alten Logbuch und dieses Dokument von der Chefärztin oder dem Chefarzt unterschreiben zu lassen.
Beispiel der Liste *******************
Bitte beachten Sie folgende wichtigen Informationen:
Es werden folgende Kosten für zusätzlichen administrativen Aufwand verrechnet:
Unvollständige Dossiers werden zurückgewiesen. Bei der Reevaluation wird eine Gebühr von CHF 100.00 für den vermehrten Aufwand erhoben.
Schritt 4:
Schritt 5:
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