Seit der Inkraftsetzung des Medizinalberufegesetzes (MedBG) am 1. September 2007 gehört die Fortbil­dung zu den gesetzlich geregelten Berufspflichten. Die Umsetzung der Fortbildungspflicht ist Aufgabe der Berufsorganisationen.

ONLINEFORTBILDUNG

Von 50 Fortbildungspunkten (Credits) pro Jahr, können 25 mittels Onlinefortbildung absolviert werden.

Fortbildung für Fachärzte Gyn/Geb

Als Kernfortbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe gilt eine Fortbildung, die für ein gynäkologisch-geburtshilfliches Zielpublikum einschliesslich der Schwerpunkte bestimmt ist. Sie muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Gynäkologie und Geburtshilfe erworbenen medizinischen Wissen dienen, das für die einwandfreie Betreuung (Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) von Patienten erforderlich ist.

Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten entspricht.

Pro ganzen Tag können maximal 8, pro halben Tag maximal 4 Fortbildungscredits erworben werden (Art. 5 FBO). Es dürfen nur die tatsächlich absolvierten Credits verbucht werden, auch wenn die abgegebene Bestätigung des Veranstalters die Anzahl der Credits für den ganzen Kongress angibt.

Anrechenbar sind alle Fortbildungen, die von der SGGG automatisch oder auf Antrag eines Anbieters als fachspezifische Kernfortbildung anerkannt sind (WBP 3.2.2 / 3.2.3)

 

Limitationen:

Bitte beachten Sie die Limitationen für diverse Formen der Fortbildung im Fortbildungsprogramm unter Punkt 3.2.2.

Absolvierte Fortbildung, die über eine allfällige Limitation der Kernfortbildung hinausgeht, wird ohne Einschränkung für die erweiterte Fortbildung anerkannt.

 

Fortbildung im Ausland:

Fortbildungsveranstaltungen, welche von der zuständigen Institution eines EU/EFTA-Mitgliedlandes Credits erhalten, sind automatisch auch in der Schweiz anerkannt. Diese können eins zu eins angerechnet werden.  Auch hier gilt zu beachten: Es dürfen nur die tatsächlich absolvierten Credits verbucht werden, auch wenn die abgegebene Bestätigung des Veranstalters die Anzahl der Credits für den ganzen Kongress angibt.

 

Erfassen der Credits:

Fortbildungspflichtige führen fortlaufend das offizielle internetbasierte Fortbildungsprotokoll auf der zentralen Fortbildungsplattform des SIWF.  Das Selbststudium ist von der Erfassung ausgenommen.

Fortbildung ist vom Gesetz vorgeschrieben und die Kontrollen werden verschärft werden. Dies vor allem im Rahmen der Schaffung einer parlamentrarischen Qualitätskommission für Medizin. Wir raten ihnen deshalb dringend, die Fortbildungspunkte regelmässig zu erfassen und das Fortbildungdiplom alle drei jahre zu erneuern.

 

Kontrollperiode:

Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind 150 Credits nachzuweisen. Das Nachholen von Fortbildung im Folgejahr oder Übertragen auf eine nächste Fortbildungsperiode ist nicht gestattet.

Wenn Sie z.B. die Fortbildungsperiode 2016 – 2018 auswählen, haben Sie die geleistete Fortbildung in den Jahren 2016 – 2018 erfasst und erhalten anschliessend ein Fortbildungsdiplom mit Gültigkeit 2019 – 2021

 

FAQ SIWF:

Häufig gestellte Fragen beantwortet vom SIWF

 

Wichtige Informationen

 

Gerne steht Ihnen das Sekretariat für weitere Informationen unter Tel. 031 313 88 55 zur Verfügung.  

Egone

EGONE ist das E-Learning-Angebot der gynécologie suisse, für die Aus-, Weiter- und Fortbildung im Fachbereich Frauenheilkunde und Neonatologie.

ZUm Login

gyn-e-learning

GYNeLEARNING.CH ist eine Fortbildungsplattform des Bereichs Frau-Kind des UniversitätsSpitals Zürich.

WEITERLESEN

Creditvergabe

Eine Veranstaltung kann nur dann Credits erhalten, wenn sie sich an den Zielen der Fortbildungsordnung (FBO) SIWF und  Fortbildungsprogrammen der Fachgesellschaften orientiert und die Richtlinien der SAMW Zusammenarbeit Ärzteschaft–Industrie (Ziffer II) erfüllt sind. Fachgesellschaften können regelmässig durchgeführte, eigene Fortbildungs-Veranstaltungen oder solche von Spitälern bzw. Spitalabteilungen en bloc bzw. im Voraus anerkennen. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Zusicherung der betreffenden Fachgesellschaft, dass diese Fortbildungsveranstaltungen den vorgegebenen Kriterien entsprechen.

Dokumente

Zur Anerkennung von Credits für fachspezifische gynäkologische und geburtshilfliche Kernfortbildung füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus. Die Bearbeitung des Antrages kann zwei bis vier Wochen dauern.

Bitte beachten Sie, dass nur Veranstaltungen auf unserer Seite aufgeschaltet werden , die Credits erhalten haben. Der Antrag wie das Aufschalten auf der Webseite ist für alle Anbieter ausser den vom SIWF zertifizierten Weiterbildungsstätten kostenpflichtig.

Pro Creditantrag CHF 150.- (+ CHF 50.- wenn Publikation auf Webseite erwünscht ist).

 

Credits beantragen

Credits beantragen offizielle Weiterbildungsstätte