Expertenbriefe

Der Expertenbrief gibt nützliche Hinweise für die verschiedensten medizinischen Therapien. Er bündelt Fachwissen und vermittelt Handlungsanleitungen für zahlreiche Diagnosestellungen und Behandlungen. Ein Expertenbrief erleichtert so den Transfer von bewährtem Wissen in die tägliche Praxis.

 

Versione Italiana

Information zum Expertenbrief 63 «Misoprostol zur Geburtseinleitung» (siehe Archiv)

Neues Medikament Angusta zur Geburtseinleitung: In der Schweiz ist mit Angusta ein neues Medikament mit Misoprostol zur Geburtseinleitung offiziell zugelassen. Aus diesem Grund wird der Expertenbrief Nummer 63 «Misoprostol zur Geburtseinleitung» ungültig und wurde ins Archiv verschoben. Zudem gibt es eine ausführliche Leitlinie DGGG-SGGG-ÖGGG zum Thema Geburtseinleitung. Zu beachten ist, dass trotz der Erhältlichkeit des zugelassenen Misoprostol-Präparates Angusta auch nicht-zugelassene Misoprostol-Präparate zur Geburtseinleitung einsetzbar sind. Diese können auch zum Schwangerschaftsabbruch im 1. oder 2. Trimester, zur Geburtseinleitung bei intrauterinem Fruchttod, bei postpartaler Hämorrhagie oder zum Zervixpriming vor intrauterinem Eingriff angewendet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein solcher Off-Label-Use eines nicht-zugelassenen Misoprostol Präparates ausschliesslich gemäss der Empfehlung des Expertenbriefes der SGGG zum Off-Label-Use durchgeführt werden sollte.

Information zum Expertenbrief 62 Ulipristalacetat und andere medikamentöse Therapien von Uterusmyomen (siehe Archiv)

Nach dem Auftreten eines weiteren Falles schwerer Leberschädigung mit nachfolgender Transplantation im Zusammenhang mit einer Esmya-Behandlung in der EU hat die EMA am 9. März 2020 eine erneute Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Esmya® initiiert. Die EMA gab bekannt, dass aufgrund der Schwere des Ereignisses, welches trotz Beachtung der gültigen risikomindernden Massnahmen (Einschränkung der Anwendung, Lebermonitoring) aufgetreten ist, Esmya® in der EU bis zum Abschluss des Verfahrens vorübergehend nicht mehr angewendet werden darf. Swissmedic folgt der Entscheidung der EMA und hat verfügt, dass in der Schweiz dieselben Massnahmen wie in der EU gelten, bis die Risikobewertung abgeschlossen ist:

  • Esmya® wird während des laufenden Risikobewertungsverfahrens ab sofort vom Markt genommen.
  • Es dürfen keine neuen Patientinnen mehr auf Esmya® eingestellt werden.
  • Bei Patientinnen, die bereits mit Esmya® behandelt werden, muss die Behandlung gestoppt werden.
  • Leberfunktionstests sollen innerhalb von 2-4 Wochen nach Behandlungsende durchgeführt werden.
  • Patientinnen sollen darüber informiert werden, allfällige Anzeichen und Symptome einer Leberschädigung, die bis nach Behandlungsende auftreten können (Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen unter dem rechten Rippenbogen, Anorexie, Asthenie, Gelbsucht) sofort zu melden.
     

Link zu Swissmedic

Expertenbrief Nr. 26 Aktuelle Therapieoptionen der postpartalen Hämorrhagie
(Revidierte Version vom 19.07.2012 - Archiv)

Ersatz Expertenbrief PPH: siehe Leitlinie SGGG-DGGG-OEGGG