Schwerpunkt gynäkologische Onkologie

Mit der Weiterbildung für den Schwerpunkt gynäkologische Onkologie soll der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die ihn befähigen, in eigener Verantwortung im erweiterten speziellen Fachgebiet der gynäkologischen Onkologie tätig zu sein.

Das erweiterte Fachgebiet beinhaltet vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Diagnostik, Indikationsstellung und Durchführung aller operativen Behandlungsverfahren der onkologischen Erkrankungen des Genitalbereiches, inkl. der Mamma.
  • Beratung der Patientinnen und Einleitung aller postoperativen Massnahmen.

 

Anmeldeverfahren Schwerpunktexamen:

Die Schwerpunktprüfung besteht aus einem praktischen und mündlichen Teil.

  • Anmeldefristen sind am 31.12. und 30.06. (die genauen Angaben finden Sie hier). Die gleichen Daten gelten für die Einsendung des Dossiers (Adresse siehe unten). 
  • Dauer des mündlichen Teils: 60 - 90 Minuten
  • Gebühren: CHF 3'500.00
     

Schritt 1:
Lesen Sie bitte folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:
Kandidierende ohne eidgenössischen Facharzttitel und Kandidierende mit Antrag auf Anrechnung von Schwerpunkt-spezifischer Weiterbildung an ausländischen Institutionen wenden sich vorgängig an das SIWF für eine Standortbestimmung.
 

Schritt 2:
Melden Sie sich hier zur Prüfung an. Die Prüfungsgebühren von
CHF 3'500.00 sind direkt bei der Anmeldung per Kreditkarte zu bezahlen.

Vergewissern Sie sich vor Ihrer Prüfungsanmeldung, dass Ihre Kreditkarten-, Mastercard- oder TWINT-Limite ausreichend ist.

 

Schritt 3:
Senden Sie Ihre Unterlagen gemäss nachstehender Liste und mit Ihren vollständigen Kontaktangaben auf einem USB-Stick an :

Stadtspital Zürich Triemli
Dr. med. Natalie Gabriel
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich

Mail Dr. med. Natalie Gabriel

WICHTIG:
Legen Sie den USB-Stick zwischen zwei Kartonstücke oder schützen Sie ihn mit Polsterfolie, um einen Verlust zu verhindern und schicken Sie ihn unbedingt als eingeschriebene Sendung. Bitte legen Se einen genügend frankierten  und gepolsterten Umschlag für eine eingeschriebene Rücksendung des USB-Sticks bei. Pakete werden nicht angenommen und retourniert. Bei ungenügender Vorfrankierung erfolgt keine Rücksendung des USB-Sticks.

Einsendefrist:
Das Dossier muss spätestens am 30.06. resp. 31.12. für das folgende Halbjahr eingereicht werden (siehe oben). Es gilt das Datum des Poststempels. 

Ausserdem:
Die vertiefte Weiterbildung dauert 3 Jahre und muss an entsprechend anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert werden. Hier finden Sie die vom SIWF zertifizierten Weiterbildungsstätten. 

In Ihr Dossier gehören:

  • Nachweis des eidgenössischen oder formell durch die MEBEKO anerkannte Arztdiploms
  • Nachweis des durch das SIWF ausgestellten oder formell durch die MEBEKO anerkannten Facharzttitels Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Nachweis des durch das SIWF ausgestellten Schwerpunkttitels operative Gynäkologie
  • E-Logbuch mit Nachweis der geforderten Weiterbildungszeit in einer SIWF anerkannten Weiterbildungsstätte (bzw. dass Sie sich im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung befinden). Bei im Ausland absolvierter Weiterbildungszeit, welche in der CH angerechnet werden soll, Nachweis der positiven Dossierprüfung durch das SIWF
    (siehe oben)
  • Publikationsliste
  • Anonymisierte* Operationsberichte gemäss Weiterbildungsprogramm (belegt müssen mindestens 80% pro Eingriffsart der numerischen Anforderungen des Operationskataloges)
    (* nicht anonymisierte eingesendete Operationsberichte werden mit CHF 500.00 sanktioniert)
  • Reichen Sie nur die geforderten OP-Prozeduren mit den notwendigen Mindestfallzahlen (und allenfalls 1-2 «Reserve»-Operationen) ein


Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:

Stellen Sie für jede Subkategorie des Anforderungskatalogs einen eigenen Ordner bzw. Datei zusammen. Ordnen sie die OP-Berichte chronologisch gemäss OP-Datum in einer PDF-Datei oder stellen Sie eine chronologisch geordnete Tabelle zusammen mit Angabe des entsprechenden OP-Berichts.

Sofern Sie nicht wie gefordert als Erstoperateur*in auf dem OP-Bericht aufgeführt sind, muss im OP-Bericht klar ersichtlich sein, welche OP-Schritte Sie als Erstoperateur durchgeführt haben.

Folgende Zählweise wird angewendet:

  • 3.2.1 Inguinofemorale Lymphonodektomie inkl. Sentinel LND bei Vulva- und Vaginalkarzinom:
    • Pro Operation kann ein Eingriff gezählt werden
    • Es müssen mind. 4 systematische inguinale Lymphonodektomien nachgewiesen werden (pro Seite zählbar)
  • 3.2.2 Radikale oder modifizierte radikal Hysterektomien bei maligner Neoplasie der Zervix uteri und des Korpus uteri:
    • Die Indikation für eine erweiterte Hysterektomie muss gemäss den zum OP-Zeitpunkt geltenden Leitlinien gegeben sein und im OP-Bericht mit den entsprechenden Operationsschritten dokumentiert und nachvollziehbar sein
    • Es müssen mindestens 15 erweiterte Hysterektomien bei Zervix- oder Endometriumkarzinom nachgewiesen werden
    • Max 5 Prozeduren können bei en-bloc Resektionen des Douglas beim Ovarialkarzinom gezählt werden, sofern im OP-Berichte die Schritte einer erweiterten Hysterektomie entsprechend beschrieben sind
  • 3.2.3 maligne Neoplasie des Ovars
    • Beachten Sie die geforderte Indikationsstellung: Staging Operationen bei FIGO I Karzinomen, Borderlinetumoren, unklaren Adnexbefunden oder sonstigen nicht-gynäkologischen Karzinomen werden nicht als Debulking Operation gezählt
  • 3.2.4 Lymphonodektomie bei pelvinen Neoplasien:
    • Pelvine LND:
      • Nachweis von mindestens 20 systematische Lymphonodektomien (pro Seite zählbar)
      • Es wird eine Sentinel LND pro Pat. gezählt, nicht ‘kumulierbar’ mit einer systematischen LND
    • Paraaortale LND:
      • Nachweis von 10 systematischen Lymphonodektomien
      • Entfernung von einzelnen Lymphknoten oder Sentinel LND werden nicht gezählt


Bei unvollständig eingereichten Dossiers wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet.
 

Schritt 4:

  • Anmeldung und Dokumente werden nach Anmeldeschluss geprüft.
  • Bei vollständigem Dossier erhalten Sie ein Zulassungsschreiben
    (bitte aufbewahren).
  • Ende August / Ende Februar erhalten Sie sämtliche relevanten Prüfungsinformationen per Mail.
     

Schritt 5:

  • Nach absolviertem Examen wird das Prüfungsprotokoll von der Prüfungskommission geprüft. Dies dauert ca. 2-4 Wochen.
  • Das Prüfungsresultat wird Ihnen anschliessend schriftlich eröffnet. Gleichzeitig erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück. 
  • Danach müssen Sie beim SIWF den Schwerpunkt mittels e-Logbuch beantragen
  • Das Prüfungszulassungsschreiben sowie die darauf vermerkten fehlenden Unterlagen müssen im E-Logbuch unter «Prüfungen» hochgeladen werden. 
  • Zur rechtskräftigen Prüfung des Dossiers braucht die Titelkommission des SIWF das vollständige Dossier gemäss Weiterbildungsprogramm (inkl. Bestätigung der bestandenen Schwerpunktprüfung, exkl. OP-Berichte). Bitte beachten Sie die Gebührenordnung des SIWF.