Archiv

Hier finden Sie zu Dokumentationszwecken frühere Versionen der Expertenbriefe, Aufklärungsprotokolle und Guidelines.

 

Bitte beachten Sie, dass diese nicht mehr gültig sind!

Information zum Expertenbrief 62 Ulipristalacetat und andere medikamentöse Therapien von Uterusmyomen (siehe Archiv)

Nach dem Auftreten eines weiteren Falles schwerer Leberschädigung mit nachfolgender Transplantation im Zusammenhang mit einer Esmya-Behandlung in der EU hat die EMA am 9. März 2020 eine erneute Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Esmya® initiiert. Die EMA gab bekannt, dass aufgrund der Schwere des Ereignisses, welches trotz Beachtung der gültigen risikomindernden Massnahmen (Einschränkung der Anwendung, Lebermonitoring) aufgetreten ist, Esmya® in der EU bis zum Abschluss des Verfahrens vorübergehend nicht mehr angewendet werden darf. Swissmedic folgt der Entscheidung der EMA und hat verfügt, dass in der Schweiz dieselben Massnahmen wie in der EU gelten, bis die Risikobewertung abgeschlossen ist:

  • Esmya® wird während des laufenden Risikobewertungsverfahrens ab sofort vom Markt genommen.
  • Es dürfen keine neuen Patientinnen mehr auf Esmya® eingestellt werden.
  • Bei Patientinnen, die bereits mit Esmya® behandelt werden, muss die Behandlung gestoppt werden.
  • Leberfunktionstests sollen innerhalb von 2-4 Wochen nach Behandlungsende durchgeführt werden.
  • Patientinnen sollen darüber informiert werden, allfällige Anzeichen und Symptome einer Leberschädigung, die bis nach Behandlungsende auftreten können (Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen unter dem rechten Rippenbogen, Anorexie, Asthenie, Gelbsucht) sofort zu melden.
     

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