Wichtige Information zu den Blockkursen ab 2027 Anlässlich der Chefärztekonferenz im Mai 2026 wurde eine Anpassung des Konzepts der Blockkurse beschlossen.
Hintergrund ist die schrittweise Umstellung des Weiterbildungsprogramms (WBP) auf Entrustable Professional Activities (EPAs), die bis spätestens 2030 abgeschlossen sein muss.
Pflichtblockkurse ab 2027 Ab dem Jahr 2027 werden im Rahmen des Weiterbildungsprogramms verschiedene Pflichtblockkurse eingeführt. Diese vermitteln die theoretischen Grundlagen der EPAs und sind für die Erreichung der entsprechenden Kompetenzen erforderlich.
Die Pflichtblockkurse sowie deren Inhalte werden vom Vorstand von gynécologie suisse festgelegt und von den zuständigen Arbeitsgruppen konzipiert und angeboten.
Veröffentlichung des Kursprogramms Die definitive Übersicht der Pflichtblockkurse wird ab Oktober 2026 auf der Website von gynécologie suisse veröffentlicht.
Alle weiteren Blockkurse können weiterhin fakultative Blockkurse organisiert werden. Diese werden ebenfalls auf der Website von gynécologie suisse publiziert und ergänzen das Pflichtangebot.
Einreichung von Blockkursen Veranstaltende können ihre Blockkurse weiterhin wie gewohnt über das Antragsformular anmelden.
→ Link zum Antragsformular
Wichtiger Hinweis Mit der Einführung der Pflichtblockkurse entfällt ab 2027 die Koordination der Blockkurse durch die Geschäftsstelle von gynécologie suisse.
Insbesondere erfolgt keine Koordination bei Terminkonflikten oder inhaltlichen Überschneidungen mehr. Die Abstimmung und Koordination der Kurse liegt künftig in der Verantwortung der jeweiligen veranstaltenden Arbeitsgruppen bzw. Organisierenden.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ein Blockkurs wird nur anerkannt, wenn auf der Teilnahmebestätigung steht, dass der Kurs von der SGGG als Blockkurs anerkannt ist.
Im Ausland besuchte Kurse werden nicht angerechnet!
Ultraschallbasiskurs in Gynäkologie und Geburtshilfe gemäss Weiterbildungsprogramm SIWF. Ausschliesslich die Kurse an den Universitätsspitälern
können angerechnet werden.
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