Ambulant vor stationär (AVOS)

Die SGGG setzt sich für patientinnengerechte ambulante Behandlungen ein.

Im Jahr 2017 hat der Kanton Luzern das Projekt «Avos – ambulant vor stationär» eingeführt. Auf der Avos-Liste werden planbare Operationen und Untersuchungen aufgeführt, die ambulant durchgeführt werden müssen. Im Oktober hat der Kanton Luzern mitgeteilt, dass er die Liste per 1. Januar 2026 um drei Eingriffsgruppen erweitern wird: die minimalinvasive Gallenblasenentfernung, minimalinvasive Eingriffe und Diagnostik bei Eileiter und Eierstock sowie die Teilentfernung der Brustdrüse und der Lymphknoten. Der Kanton Zug wird seine Avos-Liste ebenfalls in Kürze anpassen.

Die Anpassungen führen vor allem im Bereich Gynäkologie nochmals zu massiv höheren Anforderungen an stationäre Spitalaufenthalte. Das Risiko für Komplikationen zu Hause, wie Nachblutungen oder schwer kontrollierbare Schmerzen, nimmt zu. Die tarifarischen Entschädigungen der Kliniken sind bei vielen Eingriffen so tief, dass sie nicht mehr kostendeckend erbracht werden können. Dies kann dazu führen, dass sie kurz- bis mittelfristig nicht mehr angeboten werden.

Neu gilt im Kanton Luzern der Grundsatz, dass laparoskopische Eingriffe (Bauchspiegelungen) ambulant erfolgen müssen. Diesen Punkt kritisiert die SGGG. Sie weist darauf hin, dass es Leistungen gibt, wie eine Bauchspiegelung bei Patientinnen mit Endometrieose, die aus medizinischen Gründen nicht ambulant sondern stationär durchgeführt werden sollen.

Die SGGG setzt sich auf politischem Weg dafür ein, dass die Avos-Listen der Kantone sachgerecht ausgestaltet werden und die Qualität der ärztlichen Leistungen und die Patientensicherheit sichergestellt werden. Sie wehrt sich dagegen, dass Leistungen ambulant erbracht werden müssen, die in ein stationäres Setting gehören.