TARDOC

► TARDOC Abrechnung GK.10.00.0030 sowie GK.25.0160 (SS-Ultraschall)

Pierre Villars hat bei der OAAT und FMH (ART Kommission - ex PIK) eine Klarstellung zur Regel „1x pro Kind“ bei den Schwangerschaftsultraschall verlangt:

Bei den beiden Screenings-US GK.10.0010 / GK.10.0020 bedeutet die Regel „1x pro Kind“ gleichzeitig 1x pro Schwangerschaft oder Fall.

Hingegen bedeutet die Regel bei den anderen Schwangerschaftsultraschall GK.10.0030 (diagnostisch)  und ff sowie beim Doppler der fetalen und maternalen Gefässe GK.25.0160 selbstverständlich „1x pro Kind und pro Sitzung“. Leider lautet aber bei allen diesen Positionen die Regel stets identisch „1x pro Kind“, was verwirrt.

Die OAAT hat bestätigt, dass die Regeln ab 2027 entsprechend angepasst werden, um Missverständnisse zu vermeiden.