Anerkennung Blockkurse

Wichtige Informationen für Veranstalter von Blockkursen:

  • Alle Blockkurse (bereits anerkannt oder nicht) müssen jeweils für das  folgende Jahr über das untenstehende Antragsformular eingereicht werden.
  • Datum: Die SGGG möchte in Zukunft vermeiden, dass am gleichen Tag mehrere Blockkurse stattfinden. Betreffend dem Datum gilt deshalb neu die Regel: First come first serve. Wenn für das im Antrag angegebene Datum bereits ein Blockkurs eingereicht wurde, wird der/die Antragstellende entsprechend informiert, dass ein anderes Datum gewählt werden muss. Wir danken für Ihr Verständnis.
  • Frist Einreichung Blockkurse: 15. August 2026

Alle Kurse müssen vom Vorstand der gynécologie suisse genehmigt werden. Sie müssen deshalb mit einem detaillierten Zeitplan und Angaben zu den Inhalten eingereicht werden.

 

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Ein Blockkurs wird nur anerkannt, wenn auf der Teilnahmebestätigung steht, dass der Kurs von der SGGG als Blockkurs anerkannt ist.

Im Ausland besuchte Kurse werden nicht angerechnet!

Ultraschallbasiskurs in Gynäkologie und Geburtshilfe gemäss Weiterbildungsprogramm SIWF.

Ausschliesslich die Kurse an den Universitätsspitälern

  • Zürich (jährlich Kurs von 5 Tagen)
  • Lausanne (alle zwei Jahre Kurs von 5 Tagen)
  • Basel (einzelne Tage)
  • Bern (einzelne Tage)

können angerechnet werden.