06. Juli 2026
Die geplante AL-Höchstgrenze ist das Ergebnis eines politischen Auftrags des Parlaments und keine Initiative der Ärzteschaft. Sie wurde als Reaktion auf wenige, öffentlich stark diskutierte Extremfälle beschlossen und richtet sich nicht gegen die grosse Mehrheit der korrekt und verantwortungsvoll arbeitenden Ärztinnen und Ärzte. Dank des Engagements der FMH und der weiteren Tarifpartner konnte eine praktikable Lösung erreicht werden. Die Beurteilung erfolgt über einen Monatsdurchschnitt und nicht über einzelne Arbeitstage. Dadurch bleibt die notwendige Flexibilität im Praxisalltag weitgehend erhalten. Aus heutiger Sicht besteht für die überwiegende Mehrheit der gynäkologisch tätigen Kolleginnen und Kollegen kein Anlass zur Sorge. Viel wichtiger bleiben die eigentlichen Herausforderungen unseres Fachgebiets: der Fachkräftemangel, die zunehmende administrative Belastung, die steigende Komplexität der Betreuung sowie die langfristige Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden ambulanten Versorgung. Die SGGG wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für faire, transparente und sachgerechte tarifarische Rahmenbedingungen einsetzen. Mit kollegialen Grüssen
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