11. September 2025
Ab August 2025 ist der RSV-Impfstoff Abrysvo® in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt und wird von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Die Kostenübernahme erfolgt für eine Einzeldosis bei Schwangeren in der 32 0/7 bis 36 0/7 Schwangerschaftswoche, sofern der Geburtstermin zwischen Oktober und März liegt. Die Impfung kann ab August 2025 verabreicht werden. Die Impfung unterliegt bis 31.12.2025 noch der Franchise.
Die RSV-Impfung dient der transplazentaren Immunisierung des Feten zum Schutz vor RSV-Infektionen im Neugeborenenalter und ist eine Alternative zur passiven Immunisierung des Neugeborenen. In den Empfehlungen gibt es keine Präferenz zwischen der maternalem Impfung (Abrysvo®) und der neonatalen Immunisierung mit den monoklonalen Antikörpern (Nirsevimab, Beyfortus ®).
Weitere Informationen sind dem aktualisierten Expertenbrief Nr. 91 (auf Englisch - Version Deutsch folgt in Kürze) der SGGG zu entnehmen.
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