26. Oktober 2026
Streichungen aus der Spezialitätenliste schränken Behandlungsmöglichkeiten ein In den vergangenen Monaten sind mehrere für die Frauengesundheit wichtige Medikamente entweder aus der Spezialitätenliste (SL) gestrichen oder vom Schweizer Markt zurückgezogen worden. Die Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgegebenen, dreijährlichen Preisüberprüfungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Diese regelmässigen Überprüfungen beinhalten Preisvergleiche mit dem Ausland und führen häufig zu Preissenkungen. Im Zuge dieser Preisüberprüfungen haben die Firma Sandoz die Estradot-Pflaster und die Firma Bayer die Mirena-Hormonspirale aus der SL zurückgezogen.
Für die Frauenmedizin hat dies beträchtliche Auswirkungen. Wenn etablierte Präparate nicht mehr vergütet werden oder vom Schweizer Markt verschwinden, leiden in erster Linie unsere Patientinnen darunter – insbesondere jene, die sich den Kauf der Präparate als Selbstzahlerleistung nicht leisten können. Für gewisse Patientinnen ist dies ein massiver Einschnitt in die Lebensqualität, da beispielsweise für Estradot keine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht.
Die SGGG mit der AGER und der SGEM stehen seit Bekanntwerden der Entwicklungen im persönlichen Dialog mit den betroffenen Pharmaunternehmen und dem BAG. Ziel war und ist es, die Verfügbarkeit wichtiger Präparate für die Behandlung von Frauen in der Schweiz sicherzustellen und Lösungen für die Patientinnen zu finden.
Preissenkungen bei Arzneimitteln liegen grundsätzlich im Interesse der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Gleichzeitig darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass eine Einschränkung der Versorgung und der therapeutischen Möglichkeiten ebenfalls Folgen und Kosten verursacht – für das Gesundheitssystem ebenso wie für die betroffenen Patientinnen. Es braucht deshalb eine ausgewogene Balance zwischen Preis, Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit. Bei Estradot beispielsweise war die Versorgung bereits in den vergangenen Jahren wiederholt durch Lieferengpässe beeinträchtigt. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann die Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Versorgung zusätzlich erschweren.
Die AGER und die SGEM zeigen den Beteiligten die medizinische Relevanz der Entscheide auf und bemühen sich in regelmässigen Gesprächen, dass wichtige Präparate weiterhin für unsere Patientinnen verfügbar bleiben und über die OKP vergütet werden können. Selbstverständlich setzen wir uns dabei nicht für die wirtschaftlichen Interessen einzelner Pharmaunternehmen ein, sondern für eine gute und sichere Versorgung unserer Patientinnen.
Aktuell laufen Gespräche über einen erneuten Antrag auf Aufnahme von Estradot in die Spezialitätenliste. Damit wird angestrebt, dass das Präparat den Patientinnen künftig wieder als kassenpflichtige Therapieoption zur Verfügung steht. Auch bei Mirena hoffen wir auf eine Lösung, durch die die Spirale für bestimmte Indikationen wieder über die OKP vergütet werden kann. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Alternativ-Präparate eine entsprechende Indikationserweiterung erhalten und damit ebenfalls für die betroffenen Patientinnen über die SL zugänglich werden.
Auch auf politischer Ebene wurde das Thema inzwischen aufgegriffen. In der Fragestunde des Nationalrats erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am 28. September 2026 im Zusammenhang mit Mirena, dass das BAG bei der Preisüberprüfung eine Preisdifferenz von mehr als 25 Prozent zwischen der Schweiz und dem Ausland festgestellt habe. Gleichzeitig verwies sie auf die Möglichkeit, bei drohender Gefährdung der Versorgungssicherheit eine Ausnahme von der Preissenkung zu beantragen.
Es geht auch anders: Unsere Gespräche mit der Firma Novo Nordisk zeigen, dass Lösungen möglich sind. Der geplante Rückzug von Activelle und Novofem konnte nach einer fachlichen Intervention abgewendet werden. Beide Präparate bleiben damit unseren Patientinnen erhalten. Für uns ist dies ein wichtiges Signal: Der Dialog zwischen Fachgesellschaften, Behörden und Industrie kann dazu beitragen, medizinisch relevante Therapieoptionen auch dann zu erhalten, wenn deren Weiterführung unter den geltenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein Unternehmen weniger attraktiv ist.
Wir möchten deshalb auch Sie und Ihre Patientinnen ermutigen, Ihre Erfahrungen und die konkreten Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen dem BAG und den verantwortlichen Pharmaunternehmen mitzuteilen. So wird sichtbar, welche konkreten Folgen solche Entscheide für die Behandlung und Lebensqualität unserer Patientinnen haben! Bei Rückfragen können Sie Sich gerne an PD Dr. Gideon Sartorius von der AGER wenden (gsartoriusnoSpam@fertisuisse.noSpamch).
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