Information zur AL-Höchstgrenze im TARDOC

Die Einführung des TARDOC per 1. Januar 2026 bringt für unser Fachgebiet zahlreiche Veränderungen mit sich. Aber besonders die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen (AL Höchstgrenze) hat bei vielen Mitgliedern Fragen, Verunsicherung und teilweise auch Besorgnis ausgelöst.

Diese Informationen stehen Ihnen nach der Anmeldung im Mitgliederbereich unter folgendem Pfad zur Verfügung: 
Mitgliederbereich → TARDOC-Informationen der SGGG → Information zur 
AL-Höchstgrenze im TARDOC


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