Lagerfrist für eingefrorene Eizellen: gynécologie suisse begrüsst Einlenken der Ständeratskommission

Seit dem 1. September 2017 dürfen Eizellen in der Schweiz höchstens zehn Jahre aufbewahrt werden. Für die ersten Frauen, die ihre Eizellen damals einfrieren liessen, läuft diese Frist am 30. August 2027 ab. Ohne eine gesetzliche Anpassung müssten diese Eizellen vernichtet werden, bevor die angekündigte Totalrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) in Kraft tritt. 

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat deshalb mit der parlamentarischen Initiative 25.405 eine Übergangsregelung vorgeschlagen. Bereits eingefrorene Eizellen sollen demnach über die zehn Jahre hinaus gelagert werden dürfen, bis die Revision des FMedG abgeschlossen ist. Die Schwesterkommission des Ständerats (WBK-S) lehnte das Anliegen zunächst ab. Die WBK-N und der Nationalrat hielten jedoch klar daran fest. Nun hat auch die WBK-S der Initiative zugestimmt. Damit ist der Weg frei: Die WBK-N arbeitet eine Gesetzesvorlage aus. Gemäss dem vorgesehenen Fahrplan kann die Verlängerung am 1. September 2027 in Kraft treten, so dass keine Eizellen vernichtet werden müsse. Die Übergangsregelung soll bis zum Abschluss der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes in Kraft bleiben.

Gynécologie Suisse hat die Kommissionen während des parlamentarischen Prozesses mit fachlicher Expertise unterstützt und freut sich sehr über den Entscheid der WBK-S. Betroffene Frauen erhalten damit Sicherheit und ihre Eizellen müssen nicht vorzeitig vernichtet werden.